5. Die Kandi­dierenden soll man öffentlich kennen­lernen können

  • Die Genossen­schaf­terIn­nen sollen die Kandidierenden an einer Veranstaltung erleben und befragen können. Es ist wichtig, dass sich die Genossen­schaf­terIn­nen auch von den sozialen Kompetenzen der Kandidierenden ein Bild machen können

1 Kommentar

Lier Hansruedi

Vertrauensleute, bitte lasst sie aus dem Spiel!
Wo ich Wohne, werden die Personen, an der GV
bestimmt und abgesegnet. Ohne Vorschlag von
einer Mieterversammlung!




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