1. Die Findungs­kom­mission soll breit abgestützt sein

Die Findungskommission soll

  • aus GenossenschafterInnen, Vor­stands­mitgliedern und evtl. externen Experten zusammen­gesetzt sein
  • sowohl für Präsidiums- als auch für Vorstandswahlen zum Einsatz kommen
  • aus GenossenschafterInnen von der Basis, Vorstandsmitgliedern, evtl. Vertrauensleuten und evtl. einer externen Fachperson bestehen

Offen bleibt

  • ob GenossenschafterInnen eine Mehrheit stellen sollten in der Findungskommission
  • wie die Mitglieder ausgewählt werden (Bewerbung? Los?)
  • ob für jede Wahl eine neue Findungskommission zusammen­gestellt werden soll oder ob eine solche jeweils für eine ganze Legislatur von 3 Jahren «amtet»

12 Kommentare

Johann Wehrli

Fiku: wenn die betreffende Person im Vorstand sitzt, besteht die Einflussmöglichkeit des Vorstandes!




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Monica Amgwerd

„Fiko muss breit abgestützt sein (GenossenschafterInnen haben die Mehrheit)“. Dieses Statement erhielt am Diskussionsabend die meisten Stimmen, siehe orange Punkte im Bild oben. Von dieser Setzung, dass GenossenschafterInnen die Mehrheit in der Fiko stellen, sollte ausgegangen werden.




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Diese Diskussion um die Finanzkommission (Finako) scheint mir als (Noch-) Mitglied ebendieser ein Sturm im Wasserglas. Seit ich der Kommission angehörte (letzte zehn Jahre – viel länger existiert sie nicht), war die Finako immer so zusammengesetzt wie postuliert (ein Vorstandsmitglied, sonst alles Genossenschafter).




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Roland Steinmann

Lieber Guntram,
ich vermute, dass es sich um eine Verwechslung handelt: bei der Diskussion im Echoraum geht es um die Findungskommission, welche vor Wahlen KandidatInnen für Vorstandssitze und das Präsidium evaluiert, bzw empfiehlt. Die Zusammensetzung der Finanzkommission war meines Wissens bisher kein Thema. Oder täusche ich mich da?




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Fiko
– 1Vorstandsmitglied erscheint mir genug
– die (Aus)Wahl einer Externen Beteiligung scheint mir problematisch, da sie höchstwahrscheinlich durch den Vorstand vorgenommen wird. …stelle sie auch grundsätzlich in Frage
– breit abgestützt durch GenossenschfterInnen; sowohl bewerben als auch lösle




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Lier Hansruedi

1 Vorstandsmitglied, Für die Anliegen des Vorstand.
Alle Andern, werden per Los, aus GenossenschafterInnen, Bestimmt.




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Bruno Rhomberg

Findungskommission ist ein Fachgremium mit dem Ziel, geeignete Personen für eine Aufgabe zu evaluieren. Sie hat für Ihre Wahlempfehlung die Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen sich über die Bewerber zu Informieren und Verfahren anzuwenden, dass eine seriöse Bewertung der Bewerber möglich ist. Sie muss dem Bewerber auch Auskunft über das Amt und Umfeld geben können, damit der Bewerber sich über die definitive Kandidatur auseinander setzen kann. Dazu muss die Findungskommission die Anforderungen an das Amt gut kennen. Die Wahlempfehlung hilft dem Wähler, dass er ohne vertiefte Auseinandersetzung überhaupt wählen kann. So sehe ich es.

Diese Aufgabe ist aus eigener Erfahrung zeitintensiv und anspruchsvoll. Sie hat grosse Verantwortung bezüglich Vertraulichkeit. Wenn es durchführbare Verfahren gibt, welche das noch besser als bisher sicherstellen können, ist das toll.

Ich würde mir wünschen, dass in den Beiträgen auch begründet wird, warum der vorgeschlagene Weg besser als bisher ist. Welche Gefahr sieht man zum Beispiel, dass mehr als ein gewähltes Vorstandsmitglied in der Findungskommission Einsitz hat? Zu welcher Wahl soll die vorgeschlagene Findungskommission eingesetzt werden? Wie soll sichergestellt werden, dass für die FGZ repräsentative und kompetente Personen in die Findungskommission gewählt werden. Wirklich durch löslen?

Bruno Rhomberg ist Vorstandsmitglied und Präsident der Finanzkommission der FGZ, schreibt hier in der Rolle eines interessierten Lesers des Blogs….




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@Bruno

>>Findungskommission ist ein Fachgremium mit dem Ziel, geeignete Personen für eine Aufgabe zu evaluieren. Sie hat für Ihre Wahlempfehlung die Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen sich über die Bewerber zu Informieren und Verfahren anzuwenden, dass eine seriöse Bewertung der Bewerber möglich ist. Sie muss dem Bewerber auch Auskunft über das Amt und Umfeld geben können, damit der Bewerber sich über die definitive Kandidatur auseinander setzen kann. Dazu muss die Findungskommission die Anforderungen an das Amt gut kennen. Die Wahlempfehlung hilft dem Wähler, dass er ohne vertiefte Auseinandersetzung überhaupt wählen kann. So sehe ich es. Diese Aufgabe ist aus eigener Erfahrung zeitintensiv und anspruchsvoll. Sie hat grosse Verantwortung bezüglich Vertraulichkeit. Wenn es durchführbare Verfahren gibt, welche das noch besser als bisher sicherstellen können, ist das toll.<>Ich würde mir wünschen, dass in den Beiträgen auch begründet wird, warum der vorgeschlagene Weg besser als bisher ist.<>Welche Gefahr sieht man zum Beispiel, dass mehr als ein gewähltes Vorstandsmitglied in der Findungskommission Einsitz hat?<>Zu welcher Wahl soll die vorgeschlagene Findungskommission eingesetzt werden?<>Wie soll sichergestellt werden, dass für die FGZ repräsentative und kompetente Personen in die Findungskommission gewählt werden. Wirklich durch löslen?<<

…Schlüsselkompetenzen erstellen, ausschreiben, *valable KanditatInnen aufnehmen und ganz wichtig, in einem oder mehreren Pools(z.B. etappendurchmischt) sammeln und aus diesen jeweils löslen. *alle, welche die Schlüsselkompetenzen ausweisen können, sind automatisch im Pool aufgenommen.




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Sorry, mein @Bruno-Post hätte anderst daherkommen sollen; hat einiges von mir nicht geschluckt, resp. verschluckt




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@Bruno nun vollständig

“““Findungskommission ist ein Fachgremium mit dem Ziel, geeignete Personen für eine Aufgabe zu evaluieren. Sie hat für Ihre Wahlempfehlung die Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen sich über die Bewerber zu Informieren und Verfahren anzuwenden, dass eine seriöse Bewertung der Bewerber möglich ist. Sie muss dem Bewerber auch Auskunft über das Amt und Umfeld geben können, damit der Bewerber sich über die definitive Kandidatur auseinander setzen kann. Dazu muss die Findungskommission die Anforderungen an das Amt gut kennen. Die Wahlempfehlung hilft dem Wähler, dass er ohne vertiefte Auseinandersetzung überhaupt wählen kann. So sehe ich es. Diese Aufgabe ist aus eigener Erfahrung zeitintensiv und anspruchsvoll. Sie hat grosse Verantwortung bezüglich Vertraulichkeit. Wenn es durchführbare Verfahren gibt, welche das noch besser als bisher sicherstellen können, ist das toll.“““
…meines Erachtens steht nicht zur Diskussion, dass Dein vorangeführter Input ausschlaggebend für die Debatte zu einem anderen Wahlverfahren ist; für mich benennst Du pflichtenheftartige Eigenschaften, welche unabhängig von der Verfahrensstruktur, von einer FIKO sozusagen gelebt werden MÜSSEN.

“““Ich würde mir wünschen, dass in den Beiträgen auch begründet wird, warum der vorgeschlagene Weg besser als bisher ist.“““
…besser?! Ich würde sagen, dass in zahlreichen Beiträgen unteranderem auch die grundsätzliche Hoffnung steckt künftig ein neues, partizipative(re)s Wahlverfahren zu formulieren; ein Wahlverfahren, welches der Basis zugewandter ist. Würde das erreicht werden, wäre dies für einen beachtlichen Teil der GenossenschafterInnen besser.

“““Welche Gefahr sieht man zum Beispiel, dass mehr als ein gewähltes Vorstandsmitglied in der Findungskommission Einsitz hat?“““
…was spricht dagegen, dass nur ein Vorstandsmitglied in der FIKO sitzt?

“““Zu welcher Wahl soll die vorgeschlagene Findungskommission eingesetzt werden?“““
…Vorstand&Präsidium

“““Wie soll sichergestellt werden, dass für die FGZ repräsentative und kompetente Personen in die Findungskommission gewählt werden. Wirklich durch löslen?“““
…Schlüsselkompetenzen erstellen, ausschreiben, *valable KanditatInnen aufnehmen, und ganz wichtig in einem oder mehreren Pools(z.B. etappendurchmischt) sammeln und aus diesen jeweils löslen. *alle, welche die Schlüsselkompetenzen ausweisen können, sind automatisch im Pool aufgenommen.




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Lier Hansruedi

Wer ist heute in der Fiko? Ich weiss es nicht.
Wer hat die Fiko bis jetzt bestimmt?
Es sollten auch Leute in den Vorstand kommen,
die den bisherigen Meinungen, kritisch gegenüberstehen.
Das geht nur mit intressierten unabhängigen Genossenschaftern.




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Dominik Angst

Aus meiner Sicht sollte die Fiko aus Vorstandsmitgliedern und GenossenschafterInnen bestehen, wobei die GenossenschafterInnen die Mehrheit stellen. Dadurch kann besser garantiert werden, dass die Anliegen der FGZ-Basis wahrgenommen werden können. Die Fiko ist für die Besetzung von Präsidium und Vorstand zuständig.

Für die Fiko-Mitglieder ist ein Kriterienkatalog (Schlüsselkompetenzen) aufzustellen, welche Fähigkeiten diese mitbringen sollen. Dieser Kriterienkatalog könnte von externen Spezialisten erstellt werden, oder evtl. gibt es aus anderen Wohnbaugenossenschaften bereits solche Vorgaben, die übernommen/angepasst werden können. Diese Kriterien sollten durch die GV verabschiedet werden. Jedes Fiko-Mitglied, auch jene des Vorstands, müssen diesen Kriterien genügen.

Der Vorstand kann aus den valablen Vorstandsmitgliedern (gemäss Kriterienkatalog) seine Fiko-Mitglieder selber definieren. Die weiteren Fiko-Mitglieder sollten aus verschiedenen Etappen/Rayons der FGZ kommen. Dazu erscheint es mir sinnvoll, dass sich valable Kanditen und Kandidatinnen aus der Genossenschaft dafür „bewerben“ – wobei mir im Moment auch noch nicht klar ist, welches Gremium diese Kandidaturen prüft. Die GV verabschiedet diese KandidatInnen. Sind mehr KandidatInnen vorhanden als Plätze in der Fiko, können diese Personen untereinander ausmachen, wer für die Besetzung einer bestimmten Position in der Fiko Einsitz nimmt.




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